Gesetzliches Sondertilgungsrecht
Das gesetzliche Sondertilgungsrecht sieht vor, dass auch Darlehen mit einer Zinsbindung vorzeitig vom Kreditnehmer gekündigt und ganz oder teilweise zurückbezahlt werden können. Die Zinsbindung des Darlehens muss sich dann auf mehr als zehn Jahre erstrecken und die außerplanmäßige Kündigung ist nach zehn Jahren möglich.
Die Wahrnehmung des gesetzlichen Sondertilgungsrechts ist immer dann sinnvoll, wenn nach Ablauf von zehn Jahren das Zinsniveau niedriger ist als zum Zeitpunkt der Kreditaufnahme.
Besonders bei Immobilienfinanzierungen lohnt die vorzeitige Tilgung zudem, weil bei einem neuen Darlehen der Beleihungsauslauf geringer ausfällt und deshalb auch die Konditionen günstiger sind.
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