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Grundschuldbestellungsurkunde

Die Grundschuldbestellungsurkunde ist eine Urkunde, mit der sich ein Kreditgeber (z.B. eine Bank) die Absicherung des Kredites in Form einer Grundschuld in das Grundbuch eintragen lässt. Ein Notar muss die Grundschuldbestellungsurkunde in Anwesenheit des Kreditnehmers beurkunden und diese beim Grundbuchamt einreichen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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