Solidarbürgschaft
Der Begriff der Solidarbürgschaft stellt keinen juristischen Sachverhalt dar. Es handelt sich dabei mehr um einen religiösen bzw. moralischen Gegenstand, der auf die Grundidee zurückgeht, dass eine Familie vertreten durch deren Älteste für ihre Angehörigen haftet.
Das Verständnis der Solidarbürgschaft kann auch über den Familienkreis hinaus ausgedehnt werden und so zum Beispiel die Religionszugehörigkeit betreffen.
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