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Unternehmensbeteiligung

Die Unternehmensbeteiligung, auch Kapitalbeteiligung genannt, bezeichnet schlicht die Beteiligung an einem Unternehmen, indem der Kapitaleigner Anteile desselben kauft. Mit seinem Kauf erwirbt er aber nicht nur Anteile, sondern auch eine Bezeichnung, die von der Art des Unternehmens abhängig ist, an dem er sich beteiligt. So wird der Aktienkäufer zum Aktionär und damit Mitbesitzer an einer Aktiengesellschaft. Steckt jemand sein Geld in eine Genossenschaft, wird er zum Genossen. Ansonsten ist man einfach nur Mitunternehmer. Der Kauf einer einzelnen Aktie macht aber noch keine Unternehmensbeteiligung aus. Es wird also eine gewisse Größe der Beteiligung vorausgesetzt, damit von einer Unternehmensbeteiligung geredet werden kann. Dies hat am Ende auch steuerliche Gründe, denn eine Privatperson als Aktionär wird mit dem Halbeinkünfteverfahren anders besteuert als ein Unternehmer bzw. eine Kapitalgesellschaft.

Eine natürliche Person, die Aktien eines Unternehmens besitzt, genießt Ausschüttungen, die den Aktionären einmal im Jahr zugute kommen. Diese Ausschüttungen sind wie die steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne von Kapitalbeteiligungen zur Hälfte von der Steuer befreit.

Eine Kapitalgesellschaft wird dagegen nicht nach dem Halbeinkünfteverfahren behandelt. Sie ist nach § 8b Abs. 1 Körperschaftsteuergesetz in vollem Umfang von der Steuer befreit. Die Steuerfreiheit greift wegen bestimmter Klauseln zwar nur zu etwa 95%. Dafür darf die Kapitalgesellschaft aber Betriebsausgaben steuermindernd ansetzen.

Eine besondere Form der Unternehmensbeteiligung ist der „Stille Gesellschafter“. Dieser ist zwar am Unternehmen beteiligt, hat aber im Gegensatz zum aktiven Gesellschafter keine Haftung gegenüber Gläubigern der Gesellschaft.

Wer sich für eine Unternehmensbeteiligung interessiert, braucht nur nach dem Wort Unternehmensbeteiligung zu googeln und erhält erschöpfende Möglichkeiten, sich zu informieren. Dann tun sich nämlich Beteiligungsbörsen auf, wo Unternehmensbeteiligungen gesucht und angeboten werden können. Unternehmensbörsen listen Unternehmen mit entsprechenden Ambitionen, es können Nachfolgen angetreten und Praxen gekauft werden. Gründer-, Freelancer- und Vertriebsbörsen runden die Angebote ab. Wer sich für bestimmte Sparten interessiert, kann hier danach suchen und sich spezialisieren. Dem an einer Unternehmensbeteiligung Interessierten stehen alle Türen offen.

Vorsicht ist aber geboten bei so genannten Superangeboten, die eine Stille Teilhaberschaft anbieten – einfach nur Geld ins Unternehmen pumpen und nach einiger Zeit den Gewinn abschöpfen oder nach dem in 3 Jahren zu erwartenden Börsengang reich werden. Solche „Schnäppchen“ haben sich schon oft als Geldscheinschredder entpuppt, und das Ersparte war futsch.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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