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Wechseldiskontkredit

Der Wechseldiskontkredit kann nur in Verbindung mit Waren entstehen, die ein Verkäufer einem Käufer überlässt. Somit ist der Wechseldiskontkredit ein durch eine Bank kurzfristig finanzierter Lieferantenkredit auf Akzeptbasis. Das Unternehmen, das seinem Kunden einen Lieferantenkredit gönnt, profitiert von dieser Regelung.

Um von einem Wechseldiskontkredit sprechen zu können, muss die oben erwähnte Bank dem Unternehmen einen eingereichten Wechsel abkaufen und die auf den Gegenwartswert dotierte Summe zur Verfügung stellen, abzüglich eines Diskonts. Der Wechsel entsteht durch einen Warenverkauf – z.B. eines Exporteurs an einen Importeur. Der Importeur braucht laut Vereinbarung die Waren nicht sofort zu zahlen, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Stattdessen wird ein Wechsel über den Rechnungsbetrag ausgestellt, womit der Abnehmer eine wechselrechtliche Zahlungsverpflichtung übernimmt. Diesen Wechsel verkauft der Exporteur an die Bank. Dafür erhält er den Gegenwert abzüglich eines Diskonts, kommt aber in den Genuss, schneller über sein Geld verfügen zu können und damit liquider zu sein. Die Bank wiederum behält das dem Importeur eingeräumte Zahlungsziel im Auge und streicht die auf dem Wechsel notierte Summe ein, natürlich ohne einen Diskont abzuziehen.

Warum ist ein Wechseldiskontkredit als Kredit zu bezeichnen? Offensichtlich handelt es sich doch eher um einen Vorschuss. Die Rechtslage zum Wechseldiskontkredit besagt allerdings, dass der Exporteur der Gläubiger des Wechselbetrags bleibt. Die Bank wird sich also bei Zahlungsverzug nicht an den Importeur wenden und diesen gegebenenfalls abmahnen, sondern bei Nichteinlösung wird sie den Wechselbetrag vom Diskontanten zurückfordern. Daher wird die Bank vor Einräumen eines Wechseldiskontkredits die Kreditwürdigkeit des Exporteurs prüfen.

Wie bereits beschrieben, ist der Warentransfer Voraussetzung für einen Wechseldiskontkredit. Wechsel, die einem Finanzgeschäft entspringen, liegen keine Forderungen im oben gezeigten Sinn zugrunden. In diesem Fall ist der Wechsel eine Möglichkeit, einer kreditunwürdigen Person durch die Gefälligkeitsunterschrift einer kreditwürdigen Person zur Barschaft zu verhelfen. Sollten jedoch zwei an Geldmangel leidende Personen gegenseitig einen Finanzwechsel akzeptieren und weitergeben, dann handelt es sich hier um Wechselreiterei.

In der Regel ist der Wechseldiskontkredit, nominal betrachtet, günstiger als der Kontokorrentkredit. Der Wechseldiskontkredit wird aber immer für die gesamte Rest-Laufzeit des diskontierten Wechsels in Anspruch genommen. Aus diesem Grund können bei schwankendem Kreditbedarf so genannte "Leerzeiten" entstehen, die den Wechseldiskontkredit effektiv teurer machen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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