
Buchgrundschuld Eine Buchgrundschuld ist eine Grundschuld, die nur im Grundbuch eingetragen und bei der die Erteilung des Grundschuldbriefs ausgeschlossen wurde.
Die Übertragung der Buchgrundschuld erfolgt durch die schriftliche Abtretung des dinglichen Anspruchs und durch Eintragung der Abtretung in das Grundbuch.
Die Bestellung einer Buchgrundschuld ist die heute übliche Form der Grundschuldbestellung.
Siehe auch -->Briefgrundschuld
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