
Kreditkündigung Die Kreditkündigung ist die einseitige Willenserklärung des Darlehensnehmers oder des Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages.
Auch wenn kein Kündigungsrecht besteht, kann der Kreditvertrag im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. Eine Kündigung während der laufenden Zinsfestschreibung kann zu einer Vorfälligkeitsentschädigung führen.
Je nachdem, ob der Darlehensnehmer oder der Darlehensgeber kündigt und je nach Art des Kreditvertrags und der Kündigung sind unterschiedliche rechtliche Vorgaben zu beachten.
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