Leasing - Kreditlexikon




Leasing


Leasing ist weder Barzahlen, noch auf Kredit kaufen. Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet mieten oder pachten. Das trifft die Erklärung jedoch nur am Rande, denn mit Leasing sind Optionen verbunden, die das gewöhnliche Mieten übertreffen.

Wer etwas least, ein Fahrzeug zum Beispiel, bedient sich einer Finanzierungsalternative. Das Leasinggut, in unserem Beispiel eben das Auto, wird dabei vom Leasinggeber (Händler) dem Kunden zur Nutzung überlassen. Dieser Leasingnehmer verpflichtet sich zur Zahlung eines Leasingentgelts, das meist in monatlichen Raten beglichen wird. Die Raten gehen beim indirekten Leasing an ein Kreditinstitut, oder, beim direkten Leasing, an den Hersteller.

Da die geleasten Güter oft, wie im Fall des Kfz, einer Abnutzung unterliegen, unterscheiden sich Leasingverträge von gewöhnlichen Mietverträgen, denn es muss klar umrissen sein, wer für Wartung und Reparaturen aufkommt. So gehen die Pflichten für Wartungs- und Instandsetzungsleistungen, aber auch der Gewährleistungsanspruch auf den Leasingnehmer über. Erreicht der Leasingvertrag das festgelegte Ende, kann der Kunde das Leasinggut für einen Restkaufpreis erwerben, an den Leasinggeber zurückgeben oder anderweitig veräußern.

Ein Auto (oder was auch immer) zu mieten und nach der Vertragslaufzeit zu kaufen oder zurückzugeben, liest sich komfortabel. Selbstverständlich ergeben sich daraus gewisse Vorteile, vor allem für Geschäftskunden, die diese Finanzierungsform steuerlich nutzen können. So wird die Liquidität geschont, denn hier geht nicht gleich eine hohe Summe für eine Anschaffung drauf. Sie verteilt sich vielmehr auf mehrere Monate oder Jahre. Hinzu kommt, dass Leasingraten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzbar sind. Es dürfte jedoch klar sein, dass der steuerliche Vorteil nur greift, wenn das Unternehmen auch Gewinn erzielt, um mit den Raten die Steuerlast zu drücken. Auf jeden Fall sind die monatlichen Zahlungen ein geeignetes Mittel für eine sichere Kalkulationsgrundlage bei der innerbetrieblichen Planung.

Wo Vorteile sind, sind auch Nachteile. Im Beispiel Leasing gehören dazu, dass der Leasingnehmer nicht Eigentümer der Ware ist. Er kann die Ware also nicht frei behandeln und z. B. veräußern, wenn er keinen Gefallen mehr daran hat oder Geld benötigt. Dem Entgegen steht der Leasingvertrag mit einer festen Mietzeit. Darüber hinaus ist eine geleaste Ware meist kostenintensiver als die Fremdfinanzierung der gleichen Sache. Außerdem fallen auch dann die Leasingraten an, wenn die Ware bis zum Ende des Vertrags, aus welchen Gründen auch immer, ungenutzt bleibt. Und zu guter Letzt kann es bei juristischen Streitigkeiten schwierig werden, wenn es um Garantie, Gewährleistung u.ä. geht. Dann stehen sich nämlich drei Parteien gegenüber, der Leasinggeber, der Leasingnehmer und der Hersteller. Beim Kauf oder der Fremdfinanzierung reduziert sich ein eventueller Streit auf nur zwei Parteien.

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