
Nennbetrag Wertpapiere lauten auf einen Nennbetrag, der auf den effektiven Stücken aufgedruckt ist. So kann eine Anleihe beispielsweise auf einen Nennbetrag von 100 Euro lauten.
Dies bedeutet, dass der Inhaber des Papiers bei Fälligkeit 100 Euro ausbezahlt bekommt. Der Preis einer solchen Anleihe kann sowohl bei der Emission als auch während der Laufzeit deutlich vom Nennbetrag abweichen. Kommen beispielsweise während der Laufzeit Zweifel an der Solvenz des Emittenten auf, sinkt der Kurs in der Regel deutlich unter den Nennbetrag.
Auch bei Ausgabe einer Anleihe am Kapitalmarkt können deutliche Abweichungen entstehen. Wird eine Anleihe über dem Nennbetrag gehandelt, wird sie laut Jargon "über pari" gehandelt, liegt der Kurs hingegen unter dem Nennwert, spricht man von "unter pari".
Bei der Emission von Aktien gibt der Nennbetrag an, welcher Teil des Erlöses in die Bilanzposition "gezeichnetes Kapital" fließt - das ist der Erlös je Aktie bis zur Höhe des Nennbetrages – und welcher Teil in die Position "Kapitalrücklage" gebucht wird (das ist der über den Nennbetrag hinausgehende Erlös).
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