
Personalkredit Als Grundlage der Vergabe eines Personalkredits dient ausschließlich die persönliche Bonität bzw. Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers. Eine weitere Absicherung des Personalkredits, z.B. durch Sachpfand oder Immobilien, ist dabei nicht notwendig (sogenannter Blankokredit).
Wird der Personalkredit dennoch zusätzlich abgesichert handelt es sich um einen gesicherten Personalkredit. Grundsätzlich ist der Personalkredit vom Realkredit zu unterscheiden.
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