Meister-Bafög: Meisterliches Können bedarf einer meisterlichen Finanzierung
Um im Beruf dauerhaft erfolgreich zu sein, bedarf es einer erstklassigen Qualifizierung. Fachkräfte sind für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes von zentraler Bedeutung. Aus diesem Grund fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau Arbeitnehmer, die sich fortbilde, um einen höheren Abschluss zu erreichen. Handwerker Techniker und andere Fachkräfte, die sich zum Meister, Fachkaufmann oder Betriebswirt ausbilden lassen möchten, können mit dem Meister-Bafög und den angeschlossenen Darlehensprogrammen die Kosten ihres Engagements decken. Die Tür zu den Hilfen steht grundsätzlich jedem offen, der eine Bildungsmaßnahme absolviert, die zielgerichtet auf anerkannte Prüfungen bspw. gemäß der Handwerksordnung vorbereitet. Eine Altersgrenze existiert dabei nicht.
Die Förderung versteht sich als eine Kombination aus einem zinsgünstigen Darlehen und einem Zuschuss, wobei die anteilige Gewichtung der beiden Komponenten individuell in Abhängigkeit von Einkommen, Vermögen und Familienstand ermittelt wird. Maßnahme, die in Vollzeit ausgeübt werden, können für bis zu 36 Monate finanziert werden, Programme, die neben dem Beruf in Teilzeit absolviert werden, für 48 Monate. In jedem Fall allerdings erfolgen Beantragung und Bewilligung immer für 24 Monate im Voraus, bei Maßnahmen, die länger als zwei Jahre dauern, ist dementsprechend mehrfach ein Antrag zu stellen. Die Beantragung muss bis spätestens zum Ende der Maßnahme erfolgen.
Bei besonderen finanziellen Belastungen, wie sie beispielsweise durch Lehrgangs- oder Prüfungskosten entstehen können, wird gesondert mit einem Zuschuss von 30,5 Prozent und einem günstigen Bankdarlehen geholfen, das sich auf bis zu 10266 Euro belaufen kann. Die fachpraktische Meisterprüfung wird hälftig durch einen Zuschuss und ein Darlehen bis zu einer maximalen Höhe von je 1524 Euro bezuschusst.
Die Zinsen für den Darlehensanteil der Unterhaltsleistung werden für die Dauer der Maßnahme sowie für die daran anschließende zweijährige Karenzzeit von der öffentlichen Hand getragen. Im Anschluss daran belaufen sie sich auf den 6-Monats-Euribos zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von einem Prozentpunkt.
Die Tilgung erfolgt in monatlichen Raten von mindestens 128 Euro. Wird das Darlehen unmittelbar im Anschluss an die Karenzzeit vollständig getilgt, fallen dafür keine Kosten an. Im Falle eines geringen Einkommens des Darlehensnehmers in der Tilgungsphase, das die Grenzwerte gemäß dem Bafögs unterschreitet, kann der Kreditnehmer auf Antrag von der Pflicht zur Leistung freigestellt werden. Es fallen in einem solchen Fall keine zusätzlichen Zinsen an.
Das Meister-Bafög und die verbundenen Darlehen eignen sich für alle, die eine Maßnahme zum beruflichen Aufstieg anstreben und bei deren Finanzierung finanzielle Unterstützung benötigen. Die günstigen Konditionen und die Zuschusskomponente machen das Programm für eine große Zielgruppe attraktiv.
Dieser Beitrag ist Teil unserer Textserie "Bilden, Bauen, Gründen - Das passende KfW Programm zur richtigen Zeit".
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380 Millionen Euro bewilligt (Update 29.07.2009)
Im Jahr 2008 wurden von der KfW 380 Millionen Euro für Meister-Bafög bewilligt. Damit hat die Zahl der Empfänger von Meister-Bafög erstmals wieder zugelegt, wie das Statistische Bundesamt Wiesbaden mitteilt. Nach mehrfachem Rückgang stieg die Zahl der Empfänger von Meister-Bafög um 4,4 Prozent auf knapp 140.000.
Interessant dabei ist der Frauenanteil von 31 Prozent und die Tatsache, dass der Ehrgeiz, den Meistertitel zu erwerben, bei jüngeren Arbeitnehmern wesentlich größer ist. So waren 82 Prozent der Geförderten zwischen 20 und 35 Jahre alt. (Stand dieses Nachtrags: 29.07.2009)
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 18.08.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
Über diesen Beitrag
Veröffentlicht am: 18.08.2008
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Schlagwörter: Meister-Bafög, Förderung, zinsgünstige Darlehen, KfW, Finanzierung, Fachkräfte
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