Offene Rechnungen werden bald der Schufa gemeldet
Vertragspartner der Schufa können der Auskunftei ab April auch offene Rechnungen melden. Die Bonität von Verbrauchern, die in Zahlungsverzug geraten, kann dadurch noch schneller in Mitleidenschaft gezogen werden. Bislang führten Säumnisse erst bei Kündigung von Konto oder Kredit bzw. gerichtlichen Maßnahmen zu einem Negativmerkmal.
Vertragspartner der Schufa sind u.a. Banken, Telekommunikationsunternehmen und Versandhändler. Gegen säumige Kunden haben die Schufa-Partner nun ein mächtiges Werkzeug in der Hand: Wird eine fällige Rechnung nicht bezahlt, kann dies der Schufa auch ohne Aufkündigung des Vertragsverhältnisses gemeldet werden.
Damit ein Eintrag in den Datenbestand der Auskunftei erfolgen kann, müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein. Die Forderung, auf die sich die Eintragung bezieht, muss unbestritten sein. Wer dem Unternehmen schriftlich mitteilt, die Forderung nicht zu akzeptieren bzw. sie infrage zu stellen, ist zunächst auf der sicheren Seite.
Zudem muss eine offene Rechnung mindestens zweimal angemahnt worden sein. Zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen verstrichen sein. Der Verbraucher muss zudem darüber informiert worden sein, dass ein weiterer Zahlungsverzug zu einer Meldung an die Auskunftei führt.
Zum 01. April treten einige Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Die Schufa - und mit ihr andere Auskunfteien wie Infoscore, Creditreform, Bürgel etc. - sind in Zukunft verpflichtet, Verbraucher einmal pro Jahr eine kostenfreie Eigenauskunft zur Verfügung zu stellen.
Bislang mussten Verbraucher bei der Schufa 7,60 pro Selbstauskunft zahlen. Alternativ zur schriftlichen Selbstauskunft können Verbraucher auch die Online-Plattform der Schufa nutzen. Die Registrierung kostet einmalig knapp 20 Euro und ermöglicht den fortlaufenden Zugang zu den eigenen Daten.
Eine weitere Neuerung betrifft so genannte Scoring-Verfahren. Dabei handelt es sich um mathematisch-statistische Verfahren, mit denen die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls bei einer bestimmten Person ermittelt werden kann. Die Schufa - so will es das Gesetz - muss künftig transparenter Auskunft über das Verfahren und die dabei zum Einsatz kommenden Variablen geben.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 22.03.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 22.03.2010
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Schlagwörter: Schufa, Schufameldung, offen Rechnungen, Schufa-Auskunft
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