Laufzeitzulage
Als Laufzeitzulage wird eine Gebühr bezeichnet, die bei einer Ratenzahlung ab einer bestimmten Laufzeit erhoben wird. Die Laufzeitzulage wird in der Regel als Prozentsatz des Finanzierungsbetrages ausgedrückt.
Sie ergänzt typischerweise die Bearbeitungsgebühr, die ebenfalls erhoben wird. Die Laufzeitzulage kann als Usance verstanden werden, die sich in einigen Branchen etabliert hat. Besonders bei Bestattungsfinanzierungen kommt die Bezeichnung im Preismodell zur Anwendung.
Die Laufzeitzulage wird dem eigentlichen Rechnungsbetrag ebenso wie die reguläre Bearbeitungsgebühr anfänglich zugeschlagen und dann auf die monatliche Rate umgelegt.
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