
Abtretung Abtretung, im lat. auch Zession genannt, ist die Übertragung einer Forderung von dem Gläubiger (Zedent genannt) auf einen anderen (Zessionar genannt). Sie erfolgt durch einen Vertrag zwischen beiden. Man unterscheidet zwischen einer stillen und offenen Zession.
Stille Zession: Bei dieser Abtretung tritt der Zedent seine Forderung ab, ohne den Schuldner zu informieren. Regelmäßig ist das der Fall, wenn eine Forderung lediglich als Sicherungsmittel abgetreten wird.(sog. Sicherungsabtretung).
Offene Zession: Bei dieser Abtretung wird der Schuldner über die Forderungsabtretung informiert. Er ist nun verpflichtet, direkt an den Zessionar zu zahlen. Diese Zession wird häufig zur Sicherung eines Bankkredites verwendet, wobei der Zedent der Kreditnehmer und die Bank der Zessionar ist.
Eine klassische Form der Abtretung ist die Lohn- und Gehaltsabtretung.

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