
Anleihe Anleihen werden von juristischen Personen auf den Markt gebracht, also von Körperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Anstalten, Stiftungen, Kapitalgesellschaften u.ä.
Der Arten von Anleihen gibt es gar viele. Und so viele Arten von Anleihen es gibt, so viele verschiedene Konditionen bieten sich auch dem Interessenten. Sie können sich in Laufzeiten, der Emissionswährung oder der Verzinsung unterscheiden, natürlich auch in allen dreien auf einmal. Sehr gerne werden die Zinsen erst am Ende der Laufzeit ausgezahlt, so dass die Anleihe zu einem geringeren als ihrem Nennwert erstanden und zum Nennwert vom Schuldner zurückgekauft wird. Bei dieser Form handelt es sich um die Nullkuponanleihe. Der Kurs wird in allen Fällen in Prozent des Nominalwertes angegeben.
Anleihen unterscheiden sich nach der Art des Schuldners, auch Emittent genannt und sind leicht am Namen zu erkennen, wer sie auf den Markt bringt. Allein schon bei den Körperschaften wird unterschieden, ob Bund oder Länder die Schuldner sind, so dass hier die Staatsanleihe vom Bund und die Kommunalobligationen der Landesbanken zu nennen wären, zusammengefasst unter dem Begriff „öffentliche Anleihen“. Auf diese Weise finanziert die Politik ihre Defizite im Länder- beziehungsweise Bundeshaushalt.
Bankschuldverschreibungen und Pfandbriefe werden von Kreditinstituten emittiert, die sich dadurch ihre Mittel für die mittel- und langfristige Finanzierung ihres Kreditgeschäfts besorgen. Industrie- oder Unternehmensanleihen werden von Unternehmen verteilt, und Auslandsanleihen eben von ausländischen Emittenten. Wer immer der Emittent ist, eines haben alle Anleihen gemeinsam: Es sind Inhaberschuldverschreibungen und beschreiben damit eine Form der Finanzierung.
Die Unterscheidung von Anleihen nach ihrer Laufzeit ist rein formaler Natur, nach dem Motto, für jeden etwas. Wer sein Geld kurzfristig (bis 4 Jahre), mittelfristig (4 bis 8 Jahre) oder langfristig (mehr als 8 Jahre) anlegen möchte, kann also auf eine Anleihe zurückgreifen. Der Erwerb einer Anleihe macht den Anleger aber nicht unflexibel. Das Papier kann jederzeit wieder verkauft werden, unterliegt dann aber einem Kursrisiko. Der Zusammenhang zwischen Restlaufzeit und dem Zins einer Anleihe findet Niederschlag in der Zinskurve. Das heißt: Der Wert der Anleihe sinkt, wenn der Marktzins steigt, denn wer will schon gerne mehr bezahlen? Dieser Umstand ist jedoch neben dem Risiko, dass der Schuldner in Zahlungsverzug kommen kann oder sogar zahlungsunfähig wird nicht das einzige, denn je nach Emittent können auch Währungs-, Inflations- und andere Risiken auftreten. Bei öffentlichen Anleihen kommt aber sicherlich nur das Zinsrisiko bei vorzeitiger Rückgabe in Betracht.
Eine weitere bekannte Form ist die Wandelschuldverschreibung oder Wandelanleihe. Damit hat der Gläubiger das Recht, die Anleihe in Aktien des Emittenten zu tauschen, Zeitpunkt und Anzahl der Aktien sind bei der Emission festgelegt. Im Prinzip handelt es sich um eine fest oder variabel verzinste Anleihe, die mit einer Call-Option verknüpft ist.
Weniger bekannt ist vielleicht die Islamische Anleihe. Streng gläubigen Moslems ist nämlich die Annahme von Zinsen für verliehenes Geld verboten. Der Koran erlaubt jedoch ausdrücklich die Verteilung von Gewinnen. Um dennoch nicht leer auszugehen, bedienen sich islamische Emittenten eines Tricks. Das Zinsverbot wird umgangen, indem die Zinszahlungen durch „religionsverträgliche“ Gewinngutschriften ersetzt werden.
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