
Risikobegrenzungsgesetz Das Risikobegrenzungsgesetz befasst sich als deutsches Bundesgesetz mit Kreditverträgen und der Besicherung von Krediten. Das Gesetz wurde im Jahr 2008 vom Bundestag verabschiedet, wobei nicht alle Teile der ursprünglich geplanten Fassung tatsächlich in Kraft getreten sind.
Das Gesetz verpflichtet Banken u.a. dazu. Verbrauchern bereits beim Abschluss eines Immobilienkredits auf eine mögliche Veräußerung des Darlehens an Dritte zu informieren. Wird eine Kreditforderung abgetreten, muss der Kreditnehmer laut Risikobegrenzungsgesetz unverzüglich über die Änderung informiert werden.
Das Gesetz regelt auch, wann ein Kreditnehmer sich bei einem Immobilienkredit in Verzug befindet. Das Risikobegrenzungsgesetz schreibt vor, dass eine Kündigung wegen Verzugs erst möglich ist, wenn der Kreditnehmer mit mindestens zwei Raten und zugleich mindestens 2,5 Prozent des Kreditbetrags im Rückstand ist.
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