Scoring: Verbraucher sollen gestärkt werden
Der Bundestag hat einen Entwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes vorgelegt, der die Rechte von Verbrauchern gegenüber Auskunfteien stärken soll. In Zukunft sollen Konsumenten einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über die zu ihrer Person bei einer Auskunftei gespeicherten Daten und deren Verwendung erhalten können.
Darüber hinaus soll das Verfahren zu Ermittlung des Scorewertes, der von Kreditinstituten als Entscheidungsgrundlage für die Vergabe von Krediten genutzt wird und auch Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen zur Einschätzung der Bonität eines Kunden dient (Kreditscoring), transparenter werden. So sollen die Daten, die in den Score einfließen öffentlich gemacht werden, damit eventuelle Missverständnisse ausgeräumt werden können.
Wirtschaftsauskunfteien, wie beispielsweise die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung mit Sitz in Wiesbaden, erheben, speichern und verarbeiten zahlreiche Daten von Verbrauchern und stellen sie ihren Kunden, zu denen Banken, Händler und Telekommunikationsunternehmen zählen, zur Verfügung. Diese wiederum machen von den Auskünften Entscheidungen wie die Ausstellung einer Kreditkarte, die Freischaltung eines Mobilfunkvertrages oder den Kauf auf Rechnung abhängig.
In den Datenbestand der Schufa fließen positive wie negative Daten ein. So wird die Eröffnung eines Girokontos, die Herausgabe einer Kreditkarte oder die Aufnahme eines Ratenkredites genauso in der Datenbank vermerkt wie Kundenkonten bei Versandhändlern. Weiterhin speichern Auskunfteien eine nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäftsbeziehungen: Eine uneinbringliche Handyrechnung, ein nach Kündigung nicht ausgeglichenes Konto oder ein geplatzter Verbraucherkredit werden für mindestens drei Jahre im Datenbestand vermerkt und anfragenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Für Verbraucher mit dem Status einer negativen Zahlungshistorie ergeben sich nicht selten gravierende Schwierigkeiten im wirtschaftlichen Alltag: Die Eröffnung eines Girokontos ist oft ebenso unmöglich wie ein neuer Handyvertrag; den Unternehmen ist das Zahlungsausfallrisiko zu hoch.
Aus den Daten zum Vertragsverhalten sowie weiteren Größen ermitteln Auskunfteien Scorewerte, die das Risiko eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens zu einer bestimmten Person zu messen versuchen. Die Werte stehen den anfragenden Unternehmen offen. Die mathematisch-statistischen Verfahren stehen aus verschiedenen Gründen in der Kritik. Zum einen weigern sich Auskunfteien wie die Schufa unter Verweis auf das Geschäftsgeheimnis, die Einflussgrößen und deren Gewichtung offen zu legen, so dass nur über die tatsächliche Zusammensetzung spekuliert werden kann. Zum anderen stößt das so genannte Geo-Scoring auf Ablehnung bei Verbraucherschützern. Im Rahmen dieses Verfahrens wird aus personenbezogenen Daten wie Alter, Wohnort oder Geschlecht das Ausfallrisiko einer Person bestimmt. So ist es möglich, dass ein Verbraucher durch den Zahlungsverzug seines Nachbarn in eine niedrigere Bonitätskategorie eingestuft wird.
Bei der Schufa können Verbraucher schon jetzt Einsicht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten erhalten, allerdings wird dafür eine Gebühr von rund acht Euro fällig. Auch ein Onlinezugang wird seit kurzem angeboten: Hier kann gegen eine einmalige Gebühr kaufend der Datenstatus über das Internet eingesehen werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt den Sachstand vom 31.07.2008 wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.
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Veröffentlicht am: 31.07.2008
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Schlagwörter: Scoring, Bundesdatenschutzgesetz, Auskünfte, Daten, Kreditinstitute, Schufa
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