Kredit für Arbeitslose?
Kredite für Arbeitslose können wir zum einen vermitteln, wenn ein berufstätiger Mitantragsteller zur Verfügung steht und dieser berufstätige Mitantragsteller in der Kreditanfrage gleich mit angegeben wird.
Dieser berufstätige Mitantragsteller muss in einem unselbständigen und unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen und aus diesem Arbeitsverhältnis ein regelmäßiges Einkommen beziehen.
Der Mitantragsteller muss gleich bei Anfragestellung mit in das Kreditanfrage-Formular eingegeben werden und wird unter Umständen im Laufe der Bearbeitung der Kreditanfrage auch als einzelner Kreditnehmer weiter geprüft, um eine Darlehensauszahlung überhaupt zu ermöglichen.
Sollte ein Mitantragsteller NICHT zur Verfügung stehen, gibt es trotzdem die Möglichkeit für einen Kredit für Arbeitslose. Ein solcher Kredit für Arbeitslose ist dann kein Bank-Kredit sondern ein Kredit von Privatpersonen (social lending). In diesem Fall erhalten unsere Kunden eine entsprechende Empfehlung für einen geeigneten Finanzierungspartner.
Themenkomplex: Kredit
Schlagworte: Kredit, Mitantragsteller, Arbeitslose, Kreditanfrage, Arbeitsverhältnis
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