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Basiszins

Der Basiszins wird von der Deutschen Bundesbank zweimal im Jahr festgelegt, und zwar immer am 01.01. und am 01.07. eines Jahres. Bis zum 06.04.2002 war der Basiszinssatz als „Diskontüberleitungsgesetz“ bekannt. Kein Wunder, dass man das abgeschafft hat, bei dem Namen! Es hat aber wohl mehr etwas damit zu tun, dass nun die EZB (Europäische Zentralbank) am Ruder ist und den Diskontsatz umbenannt hat.

Für den Verkäufer ist der Basiszins eine rechnerische Größe, die seinen Anspruch auf Verzugszinsen bei unpünktlichem Begleichen seiner Rechnungen regelt. Wird diese nämlich nicht binnen 30 Tagen gezahlt, dürfen Verzugszinsen erhoben werden, deren Grundlage der Basiszins bildet.

Bei der Ermittlung von Verzugszinsen ist es von Bedeutung, ob der Schuldner ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), also eine Privatperson ist. Dann liegen die Voraussetzungen des § 286 BGB vor, und der Zinssatz ist variabel. Nach § 288 BGB liegt er immer 5 Prozentpunkte über dem in § 247 BGB geregelten Basiszinssatz.

Etwas mehr darf der Schuldner blechen, wenn er einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB darstellt. Als solcher ist ein Aufschlag von 8 % über dem Basiszins Usus, vorausgesetzt es ist kein Verbraucher an diesem Geschäft beteiligt.

Nun ist es dem Verkäufer nicht einfach gegeben, stillschweigend 30 Tage auf das Eintreffen seines Geldes zu warten, um dann gnadenlos mit Verzugszinsen ins Gefecht zu ziehen. Um in diesen Genuss zu kommen, muss er den Verbraucher auf die Folgen einer säumigen Zahlung hingewiesen haben. So sollte bereits die Rechnung Hinweise mit etwa folgendem Wortlaut enthalten:

„Der Betrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ab diesem Zeitpunkt geraten Sie ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug. Wir sind per Gesetz dazu berechtigt, ab diesem Zeitpunkt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gültigen Basiszins einzufordern.“

Nach amtlichen Angaben der Deutschen Bundesbank gibt es den heutigen Basiszins zeit 1948. In dieser Zeit hat er Höhen und Tiefen erlebt, wie nachfolgende (gekürzte) Tabelle beweist.

5,0 % seit 01.07.1948 6,0 % seit 27.10.1950 3,5 % seit 04.08.1955 5,0 % seit 03.06.1960 3,5 % seit 22.01.2965 7,5 % seit 09.03.1970 5,0 % seit 07.03.1975 7,5 % seit 02.05.1980 4,0 % seit 16.08.1985 6,5 % seit 01.02.1991 3,0 % seit 15.12.1995 3,19 % seit 01.10.2008

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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