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Bürgschaft

Die Bürgschaft ist ein Vertrag welcher als Vertragstypus im BGB geregelt ist. Durch diesen Vertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubigen eines Dritten (Hauptschuldner) für die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Dritten einzustehen.

Durch die Bürgschaft will sich der Gläubige im Falle einer Zahlungsunfähigkeit seines Schuldners absichern. Oft handelt es sich bei dem Dritten um einen Darlehensnehmer und bei dem Gläubiger um eine Bank, die das Darlehen gewährt hat. Als eigene Leistungsverpflichtung des Bürgen gegenüber sichert die Bürgschaft dem Gläubigen die Schuld des Dritten / Hauptschuldners.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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