Gläubiger
Der Begriff „Gläubiger“ ist eine Lehnübersetzung des Wortes „creditor“ oder„creditore“. Der Gläubiger glaubt dem Worte nach an die Leistungserbringung des Schuldners, in der Regel ist hiermit eine Geldleistung gemeint. Die Beziehung zwischen Schuldner und Gläubiger wird Schuldverhältnis genannt, die Pflichten eines Schuldverhältnisses ergeben sich aus § 241 BGB. Der Schuldner steht in einem Schuldverhältnis zum Gläubiger. Aufgrund dieses Schuldverhältnisses kann der Gläubiger von dem Schuldner eine Leistung einfordern. Bei der Kreditvergabe handelt es sich beim Kreditgeber um den Gläubiger.
Gläubiger und Schuldner im Schuldverhältnis
Beim Schuldverhältnis ist zwischen dem gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnis zu unterscheiden. Die Leistungserfüllung richtet sich zunächst nach dem Vertrag zwischen Schuldner und Gläubiger, dann nach den Umständen und schließlich nach dem Gesetz.
Gläubiger und Kreditvergabe – seriöser Kredit ohne Schufa möglich?
Ob eine Kreditvergabe erfolgt, ist maßgeblich von den Konditionen des Kreditgebers, also des Gläubigers, abhängig. So wird zwar bei einem Kreditvergleich, etwa auf einer Kredit-Plattform, vor der Kreditvergabe üblicherweise eine Bonitätsprüfung erfolgen, je nach Gläubiger ist allerdings auch ein seriöser Kredit ohne Schufa-Prüfung möglich. Es lohnt sich ein umfassender Kreditvergleich, um für den Schuldner den Kredit mit den günstigsten Konditionen ausfindig zu machen. Mithilfe seriöser Kreditvergleichs-Plattformen ist dies mittlerweile ohne großen Aufwand möglich.
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