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Inhaber

Der Begriff Inhaber bezeichnet eine Person, die etwas inne hat. Was das sein kann, ist nicht festgelegt. So kann der Begriff Inhaber sich auf Websites genauso beziehen wie auf ein Café, Aktienfonds, Werkstätten uvm. Im Schuldrecht und im Sachenrecht steht der Inhaber für denjenigen, dem eine Forderung oder ein bestimmtes Recht zusteht.

In Bezug auf das Sachenrecht hat der Inhaber eine Sache in seinem Gewahrsam. So kann ein Lokal dem Besitzer Müller gehören. Wenn es jedoch von einer Frau Meyer betrieben wird, dann ist sie die Inhaberin. Die Inhaberin ist durch den Willen gekennzeichnet, eine Sache für einen anderen zu besitzen. Dieser Wille wird auch als Inhaberwille bezeichnet.

Reicht jemandem der Wille zum Inhaben nicht aus, dann bleibt ihm die Möglichkeit, die erstrebte Sache zu erwerben, um damit vom Inhaber zum Besitzer zu wechseln.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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