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Kreditwesengesetz

Als Kreditwesengesetz (KWG) wird in Deutschland das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet.

Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.

Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu finden.

Hauptzwecke des KWG sind:

1) Die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft 2) Der Schutz der Gläubiger von Kreditinstituten vor Verlust Ihrer Einlagen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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