Option
Das Wort Option kommt vom Lateinischen optio und bedeutet freier Wille. Im Geschäftsleben wird damit ein Kauf- oder Verkaufsrecht beschrieben. So kann zum Beispiel ein Produzent einem Drehbuchautor eine Option auf dessen Drehbuch bezahlen. Die Option ist zeitlich begrenzt und erlischt vielleicht nach einem Jahr, ohne dass der Produzent sein Geld zurück erhält, wenn er dann das Drehbuch nicht verwirklicht. Er sichert sich mit der Optionszahlung nur das Recht, innerhalb eines Jahres das Drehbuch zu kaufen. Mit Annahme der Optionszahlung hat der Autor keine Möglichkeit, sein Werk woanders zu veräußern. Das kann er erst nach einem Jahr wieder tun, wenn die Option unverrichteter Dinge verstrichen ist.
Im finanziellen Bereich sind uns in erster Linie die Optionsscheine ein Begriff. Diese haben aber nicht wirklich was mit der hier beschriebenen Option zu tun. In unserem Fall bezeichnet die Option ein abgeleitetes Finanzgeschäft, auch Derivat genannt. Damit behält sich der Kunde das Recht vor, ein Wertpapier zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen oder zu verkaufen, wenn bestimmte Bedingungen eingetroffen sind. Der dann zu zahlende Preis wird vorher festgelegt. Mit der Option ist allerdings kein Muss verbunden. Der Kunde KANN das Geschäft tätigen, wenn er es für richtig hält. Verstreicht der Zeitpunkt ungenutzt, dann verfällt die Option unwiderruflich. Da Kauf oder Verkauf an vom Kunden festgelegte Bedingungen geknüpft ist, wird die Option auch gerne als „bedingtes“ Termingeschäft bezeichnet.
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