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Pfandhaftentlassung

Der Begriff Pfandhaftentlassung findet im Bereich der Grundstücksveräußerung Anwendung.

Damit es zu einer Pfandhaftentlassung kommen kann, muss ein zu verkaufendes Grundstück so groß sein, dass es für den Bau mehrerer Häuser bereitstehen kann. Der Besitzer eines solch großen Grundstücks wird dieses vielleicht aufteilen wollen, um mehreren Käufern kleinere Teile desselben anbieten zu können. Ein solcher Teilvorgang ist jedoch nicht in ein paar Tagen erledigt und erfordert ein gewisses Maß an Geduld.

Gesetzt den Fall, das 2100 m² große Grundstück soll in drei Teile von je 700 m² aufgeteilt werden, und eine solche Teilung wurde bereits beantragt. Gehen wir weiter davon aus, dass sich bereits ein Käufer für das erste Teilgrundstück findet. Er möchte nicht lange darauf warten, sein neu erworbenes Eigentum nach eigenen Wünschen zu nutzen. Um aber den Kaufpreis des Grundstückes zu finanzieren und möglicherweise auch schon mit dem Bau des Hauses zu beginnen, benötigt er allerdings die finanzielle Unterstützung eines Kreditgebers. Und so geschieht es, dass der Käufer Schulden auf sein neues Grundstück aufnimmt. Da das Grundstück aber noch nicht geteilt und die katastermäßige Fortschreibung noch im Gange ist, wird die Grundschuld zunächst einmal auf das gesamte noch nicht geteilte Grundstück eingetragen. Der Verkäufer des dreigeteilten Baugrunds wird wenig Grund zum Frohlocken haben, denn er haftet gegenüber der Bank mit seinem Grundstücksanteil mit.

Die Pfandhaftentlassung kann den Verkäufer aus dieser misslichen Lage befreien. Dazu ist es nötig, bereits im Kaufvertrag eine Auflage an das finanzierende Institut zu stellen. Eine solche Auflage wird Pfandhaftentlassung genannt. Die Pfandhaftentlassung stellt sicher, dass der Verkäufer nach abgeschlossener Teilung nicht das Nachsehen hat, denn nun werden alle Grundschulden, die der Käufer sich gegönnt hat, auf dessen neu erworbenes Grundstück umgeschrieben und das Grundstück des Verkäufers lastenfrei gestellt.

Sollten sich ziemlich gleichzeitig drei Käufer für die drei Teilgrundstücke finden, dann ist es ratsam, dass sie für die Grundschuldbestellung alle drei das gleiche Kreditinstitut wählen. Bei Nichtbeachtung dieses Tipps könnten schnell dunkle Gewitterwolken aufziehen, denn ein Käufer, der es mit seiner Grundbuchbestellung nicht ganz so eilig hat, könnte bald in die Röhre schauen. Der Grund ist, dass dann, wenn er sich zur Finanzierung entschließt, im Grundbuch bereits ein anderes Finanzierungsinstitut auf Rang 1 logiert. Sein ausgewählter Kreditgeber, der sich mit dem ungünstigeren 2. Rang zufrieden geben müsste, könnte die Lust verlieren und die Finanzierung verweigern. Zumindest aber wären höhere Zinsen die unangenehme Folge – bei Tausenden von Euro kommt da schnell ein ansehnliches Sümmchen zusammen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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