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Pfandrecht

Das Pfandrecht beschreibt das Recht eines Pfandgläubigers an einer Sache oder einem Recht, welches in der Regel zur Sicherung einer Forderung bestellt wurde.

Das Pfandrecht ist im Dritten Buch des BGB geregelt. Pfandrechte werden demnach unterteilt in:

- Grundpfandrechte - Pfandrechte an beweglichen Sachen.

Die Ausübung eines Pfandrechts kann erfolgen, soweit Pfandreife besteht, also wenn die zu sichernde Forderung fällig ist.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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