Kredit Hotline: (0345) 470 40 90
creditolo durchsuchenmy.creditolo Login
 Kredit Hotline: (0345) 470 40 90

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung versteht sich als die gerichtliche Geltendmachung titulierter Forderungen gegenüber einem Schuldner und ist die letzte Maßnahme zur Beitreibung überfälliger Außenstände. Vor der Zwangsvollstreckung erfolgt auf gerichtlicher Ebene ein Mahnbescheid und ggf. eine Gerichtsverhandlung.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können per Gerichtsvollzieher erfolgen, der die Räume eines Schuldners aufsucht und pfändbare Gegenstände beschlagnahmt. Weiterhin möglich ist die Sicherstellung von Kontogutheben im Rahmen einer Kontopfändung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

Weitere themennahe Kreditbegriffe:

→ Abnahmeverpflichtung
→ Abnehmerkredit
→ Abruffrist
→ Abrufkredit
→ Abstraktes Schuldversprechen


creditolo - Mit uns können Sie rechnen.

creditolo - Kreditvermittlung - Made in Germanycreditolo ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Sitz in Halle an der Saale. In der Kundenbetreuung setzen wir auf Servicequalität anstelle von Vertriebsdruck und wichtig ist uns der vollständige Verzicht auf haltlose Versprechungen oder sinnlose Versicherungen. Langjährige Partnerschaften mit Banken sichern uns gute Verhandlungspositionen.

Wir sind creditolo

creditolo - Kreditvermittlung - Made in Germany

Sie sind hier:  Startseite   >  creditolo Kreditlexikon   >  Zwangsvollstreckung

Nach obenMein Geld anfragen