
Darlehen Ein Darlehen oder Kredit ist ein schuldrechtlicher Vertrag, der den Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine Sache zur Verfügung zu stellen. Bei Fälligkeit ist der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, den Geldbetrag bzw. die Sache gleicher Art und Güte zurückzuzahlen bzw. zurückzugeben. Dieser Vertrag ist ebenfalls im BGB geregelt.
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