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Darlehen

Ein Darlehen oder Kredit ist ein Vertrag, der im BGB als schuldrechtlicher Vertrag geregelt ist. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, dem Darlehensnehmer das Eigentum an einem Geldbetrag oder einer Sache zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf einer vereinbarten Frist ist der Darlehensnehmer dazu verpflichtet, entweder das zur Verfügung gestellte Geld (Gelddarlehen) oder dem Darlehensgeber Sachen gleicher Güte, Menge und Art (Sachdarlehen) zurück zu gewähren. Sowohl beim Geld- als auch beim Sachdarlehen hat der Darlehensnehmer eine Gattungsschuld, das heißt, er muss nicht exakt die gleiche Sache, sondern eine Sache gleicher Gattung zurückgeben.

Darlehensvertrag: Sach- oder Gelddarlehen?

Die Rechtsgrundlage für die Pflichten aus einem Darlehensvertrag kann, je nach Art des Darlehens, variieren. Handelt es sich um ein Gelddarlehen, ist der Darlehensvertrag in § 488 BGB geregelt. Ein Darlehensvertrag über ein Sachdarlehen richtet sich nach § 607 BGB. Ein maßgeblicher Unterschied zwischen einem Sachdarlehen und einem Darlehensvertrag über Geld ist somit der Leistungsgegenstand.

Unterschied: Kredit und Darlehen

Im Gesetz wird lediglich der Begriff „Darlehen“ verwendet, „Kredit“ hingegen ist kein durch das Gesetz definierter Fachbegriff. Bis zum Ende des Jahres 2001 war ein Darlehensvertrag erst mit Eingang der vereinbarten Summe gültig, ein Kreditvertrag bereits mit Einigung der Vertragsparteien. Seit dem 01.01.2002 führt die Unterschrift zur Gültigkeit des Vertrags. Die Unterscheidung zwischen Kredit und Darlehen entfällt also.

Was bedeutet Kredit? >>

Umgangssprachlich können „Kredit“ und „Darlehen“ gleichbedeutend verwendet werden. Meist wird Kredit für ein kurz- oder mittelfristiges Darlehen und für einen Darlehensvertrag über eine geringe Geldsumme benutzt. Der Begriff Darlehen meint üblicherweise einen längerfristigen Darlehensvertrag mit höherer Geldsumme. Beispielsweise wäre ein Darlehensvertrag für den Bau einer Immobilie nach dieser Definition als ein Baudarlehen zu bezeichnen, häufig wird jedoch hierfür das Schlagwort Baukredit verwendet.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

Weitere themennahe Kreditbegriffe:

→ Abnahmeverpflichtung
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