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Bürgschaften

Bürgschaften: Definition

Bürgschaften ist die Mehrzahl von Bürgschaft. Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Bürge, für eine Verbindlichkeit eines Schuldners einzustehen. Die Bürgschaft ist ein einseitig-verpflichtender Vertrag, dessen Rechtsgrundlagen § 765 ff. BGB bilden. Eine Bürgschaft kann ein Weg sein, einen Kredit ohne Schufa zu erhalten, da für das Kreditinstitut durch den Bürgen Personalsicherheit besteht. Eine Bürgschaft bedarf der schriftlichen Form ( § 766 BGB). Für mehr Informationen zum Thema, siehe Bürgschaft.

Formen von Bürgschaften

Es gibt unterschiedliche Formen von Bürgschaften, die sich in der Bürgschaftshöhe, Dauer oder auch Anzahl der Bürgen unterscheiden. Hierzu zählen unter anderem:

Höchstbetragsbürgschaft

Bei einer Höchstbetragsbürgschaft haftet der Bürge lediglich bis zu dem im Bürgschaftsvertrag festgelegten Betrag.

Rück- oder Nachbürgschaft

Bei einer Rückbürgschaft sichert sich der Bürge durch einen weiteren Bürgen (Nachbürgen) ab. Die Rückbürgschaft ist nach derzeitiger Rechtsprechung (Stand September 2019) wie eine übliche Bürgschaft zu behandeln.

Befristete Bürgschaft oder Zeitbürgschaft

Bei einer befristeten Bürgschaft oder auch Zeitbürgschaft wird im Vertrag vereinbart, dass die Haftung des Bürgen zu einem festgelegten Zeitpunkt endet.

Alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Beitrag wurde sorgfältig recherchiert und gibt einen bestimmten Sachstand wieder. Neuere Entwicklungen sind im Beitrag nicht berücksichtigt. Eine Haftung für Inhalte wird nicht übernommen.

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