
Liquidität Der Begriff bezeichnet in seiner allgemeinen Bedeutung die Fähigkeit, im Markt ein Wirtschaftsgut schnell gegen ein anderes zu tauschen.
In der Betriebswirtschaftslehre ist Liquidität die Fähigkeit, seine fälligen Fähigkeiten jederzeit und uneingeschränkt begleichen zu können.
Es werden verschiedene Grade bzw. Ordnungen verwendet, die sich auf den Zeitraum beziehen, in welchem die Verpflichtungen fällig werden.
Bspw. unterscheidet man zwischen kurzfristigen (unter 1 Jahr), mittelfristigen (1-5 Jahre) und langfristigen Verpflichtungen (über 5 Jahre).
Die mittel- und langfristige Liquidität haben bis 2001 nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Durch das Basel II-Abkommen hat sich das grundsätzlich geändert.
So müssen bei der Kredit Vergabe seitens der Bank auch die langfristigen Prognosen berücksichtigt werden. Mangelnde Liquidität ist neben einer zu geringen Eigenkapitaldecke eine der häufigsten Insolvenzursachen bei Unternehmungen.
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